Gerichtsurteil

09.01.2017 - 06:26

Nutzer von Elektroautos dürfen nur auf speziellen Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur parken, wenn sie ihr Fahrzeug dort auch aufladen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichtes Berlin-Charlottenburg hervor. Geklagt hatte ein Autofahrer, der sein Fahrzeug lediglich an einem Ladepunkt abstellte und abgeschleppt wurde.