Die Elektromobilität ist ein wesentlicher Baustein der Verkehrs- und Energiewende. Um den Wechsel vom Verbrennungsmotor zum Elektroantrieb zu beschleunigen, werden Elektroautos in Deutschland mit unterschiedlichen Instrumenten gefördert: vom kostenfreien Parken in einigen Städten über Kaufzuschüsse und Steuererleichterungen bis hin zur Förderung von Ladeinfrastruktur.

Der Umweltbonus: die Kaufprämie für Elektroautos

Elektroautos sind aufgrund der noch kostenintensiveren Batterietechnik häufig noch teurer als vergleichbare Modelle mit konventionellem Antrieb. Um diesen Wettbewerbsnachteil auszugleichen, wurde Mitte 2016 der sogenannte Umweltbonus eingeführt. Mit dieser Prämie, die sich der Staat und die Autohersteller je zur Hälfte teilen, wird der Kauf von E-Pkw bezuschusst.

Ende 2019 wurde der Umweltbonus um 50 Prozent erhöht. Die Kaufprämie für Elektroautos beträgt nun, befristet bis zum 31.12.2025:

Wir stellen den Antrag für Sie

Da Plug-in-Hybride einen Verbrennungsmotor mit einem E-Motor kombinieren, entscheidet der kombinierte Verbrauch darüber, wie umweltfreundlich das Fahrzeug im Einzelfall ist. Hier hat der Gesetzgeber eine Grenze festgelegt, bis zu der Plug-in-Hybridfahrzeuge förderfähig sind: 50 Gramm CO2/km oder eine rein elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern.

Eine Liste der förderfähigen Elektroautos und Plug-in-Hybride finden Sie hier: Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge

Sowohl private als auch gewerbliche Käufer sind antragsberechtigt. Um den Umweltbonus beantragen zu können, muss das E-Fahrzeug bereits erworben worden sein. Für die Bearbeitung und Umsetzung des Umweltbonus ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zuständig, alle Anträge sowie Informationen zur Beantragung finden sich auf der Webseite der Behörde. Beachten Sie, dass geförderte E-Autos mindestens 6 Monate auf den Antragssteller zugelassen bleiben müssen.

Förderung von gebrauchten Elektroautos

Seit der Überarbeitung des Umweltbonus werden auch junge gebrauchte Elektrofahrzeuge gefördert – Voraussetzung: die Erstzulassung liegt nicht länger als 1 Jahr zurück und auf dem Tacho sind zum Zeitpunkt der Zweitzulassung maximal 15.000 Kilometer. Die Regelung greift nur für E-Fahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden. Zudem muss das gebrauchte E-Auto auf der Bafa-Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge vermerkt sein (siehe oben) und darf zuvor noch nicht durch den Umweltbonus oder eine ähnliche Fördermaßnahme eines anderen EU-Staats gefördert worden sein.

Die aktualisierte Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen finden Sie hier: Umweltbonus

Landes- und kommunale Förderprogramme

Nicht nur auf Bundesebene werden Elektroautos gefördert, auch in einigen Bundesländern und Städten sollen unterschiedliche Maßnahmen den Wechsel zur Elektromobilität attraktiver machen. So können E-Pkw derzeit noch in vielen Städten Deutschlands kostenfrei parken und teilweise sogar laden. In einigen Bundesländern gibt es Förderprogramme für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge. Außerdem setzen einige Bundesländer, Städte und kommunale Energieversorger Anreize beim Aufbau von Ladeinfrastruktur – mehr dazu im Artikel Förderung von Ladeinfrastruktur.

Steuerliche Förderung von Elektroautos

Der Wechsel zum Elektroantrieb wird auch durch steuerliche Anreize attraktiv.

Förderung von Ladeinfrastruktur

Wer ein Elektroauto anschafft, benötigt in der Regel auch eine adäquate Ladeinfrastruktur. Der Erwerb und die Installation von Ladestationen wird vielfach gefördert. Erfahren Sie alle wichtigen Details zur Ladeinfrastruktur-Förderung in Deutschland in diesem Artikel.