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Aller Innovation zum Trotz: Fahrer von E-Fahrzeugen müssen sich an dieselben Regeln halten wie Fahrer von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren.
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Aller Innovation zum Trotz: Fahrer von E-Fahrzeugen müssen sich an dieselben Regeln halten wie Fahrer von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren.

Es existieren Zukunftsszenarien, in denen das E-Auto automatisiert oder autonom fahren wird. In solchen Szenarien spielt es keine Rolle, in welcher Verfassung der Fahrer eines Fahrzeugs ist: Weil die Systeme des Fahrzeugs alle oder zumindest den Großteil der Verkehrsaufgaben selbst bewältigen, besteht unabhängig vom Zustand des Fahrers keine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer.

Der jetzige Stand ist jedoch, dass der Fahrer unabhängig vom System und den Möglichkeiten des Fahrzeugs im Angesicht des Gesetzes als vollkommen verantwortlicher Fahrzeugführer betrachtet wird – also auch in Besitz eines gültigen Führerscheins sein muss.

Zukunftsszenarien ohne Verantwortung und Führerscheinentzüge?

Mit Blick auf die Zukunft sei die Vermutung erlaubt, dass Straftaten im Verkehr kaum vorkommen oder nicht möglich sein werden. Denn Szenarien wie das Autonome oder Automatisierte Fahren nehmen dem Fahrer einerseits bestimmte Aufgaben bei der Führung eines Fahrzeugs ab, definieren andererseits feste Grenzen, innerhalb derer Verstöße gegen die Verkehrsregeln minimiert bzw. abgeschafft werden könnten.

Szenarien wie diese sind bei dem Blick auf die Gegenwart nicht weit entfernt: Schon jetzt wird in den USA das Autonome Fahren in mehreren Bundesstaaten getestet. In Deutschland gibt es in Bayern neuerdings eine Test-Autobahn für Autonomes Fahren. Außerdem stehen in Hamburg erste Testbetriebe automatisiert fahrender Fahrzeuge an. Betrachtet wird der Fahrer durch das Gesetz heutzutage jedoch nach wie vor als verantwortliche Person, die im Verkehr für die Einhaltung der Verkehrsregeln haftet und selbst in einem fahrtüchtigen Zustand zu sein hat. Bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln oder vorliegender Fahruntüchtigkeit droht schlimmstenfalls der Führerscheinentzug.

Definition und Ursachen

Ein Führerscheinentzug unterscheidet sich deutlich von einem Fahrverbot. Letzteres gilt zeitlich begrenzt. Der Führerscheinentzug hingegen bedeutet den Entzug der Fahrerlaubnis, der zeitlich unbegrenzt ist. Um die Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs wiederzuerlangen, müssen die betroffenen Personen alle damit verbundenen sowie notwendigen Anstrengungen unternehmen.

Die häufigsten Ursachen für einen Führerscheinentzug sind Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Während beim Konsum von Drogen absolut keine Toleranz besteht und der Führerschein immer entzogen wird, sind für den Alkoholgehalt im Blut bestimmte Regelungen mit festen Grenzwerten festgelegt:

  • Sobald die 1,1-Promille-Grenze erreicht ist, wird aufgrund von Fahruntüchtigkeit der Führerschein entzogen und es findet eine strafrechtliche Verfolgung statt.
  • Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die zu 3 Punkten in Flensburg und einer Geldstrafe führt.
  • Bei Erreichen der 0,3 Promille im Blut des Fahrzeugführers haben die Beamten Ermessensspielraum, weil eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegt. In der Regel müssen Ausfallerscheinungen beim Fahrer vorhanden sein, um wie bei 0,5 Promille zu sanktionieren.
  • Die 0-Promille-Grenze gilt für Fahranfänger auf zweijähriger Probezeit.

Alkohol- und Drogenmissbrauch sind nicht nur die häufigsten Ursachen für einen Führerscheinentzug, sondern zugleich jene, die mit einem erhöhten Risiko für Mitmenschen einhergehen. Deswegen werden Vergehen hier besonders streng sanktioniert und führen umgehend zum Führerscheinentzug, der erst nach einer Reihe an Tests und Untersuchungen wiedererlangt werden darf.

Wesentlich unwahrscheinlicher ist der Führerscheinentzug durch Punkte in Flensburg. Hier ist das zeitlich begrenzte Fahrverbot die Strafe erster Wahl. Lediglich Personen, die mehrmals Fahrverbote erhalten und Wiederholungstäter sind, setzen sich dem Risiko eines Führerscheinentzugs aus.

Vom Führerscheinentzug bis zur Wiedererteilung

Der Weg bis zur Wiedererteilung des Führerscheins fällt bei jeder Person individuell aus. Was jedoch bei allen Personen gleich ist, ist die Sperrfrist, in der kein Antrag auf Wiedererteilung des Führerscheins erfolgen kann. Die Sperrfrist beträgt zwischen 6 Monate und 5 Jahre.

Während der Sperrfrist können sich Personen, die aufgrund von Alkohol- oder Drogenmissbrauch den Führerschein entzogen bekommen haben, die Zeit sinnvoll damit vertreiben, einen Abstinenznachweis zu erlangen. Vor allem für Personen, die von einer Droge abhängig sind, ist der Weg zur Abstinenz ein weiter. Folglich ist es zielführend, möglichst früh Maßnahmen einzuleiten, um einen erfolgreichen und nachhaltigen Entzug zu fördern. Wurde der Führerschein nicht aufgrund von Alkohol- oder Drogenmissbrauch entzogen, dann müssen während der Sperrfrist keine besonderen Maßnahmen ergriffen werden. In diesstrong Fall liegt eine reine Wartezeit vor.

Ein Schlupfloch gibt es womöglich: Sperrfristverkürzung. Wer gute Argumente hat, kann diese dem Richter vortragen. Auf diesem Wege ist es möglich, nach 3 Monaten Mindestlaufzeit die Sperrfrist zu verkürzen. Ob die Sperrfrist tatsächlich verkürzt wird, liegt im Ermessen des Gerichts. Die beste Strategie, die Personen nutzen können, ist die einer ehrlichen Einsicht und ernst gemeinter Verbesserungen der eigenen Fehler. Werden Nachschulungen oder Kurse besucht, um z. B. einen Entzug durchzuführen, kann dies bereits für den Richter ausreichen. Diese Maßnahmen sind auch im Hinblick auf eine MPU von Bedeutung.

MPU meist unumgänglich

Eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) ist meistens eine notwendige Maßnahme, um die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist wiederzuerlangen. Dementsprechend verwundert es kaum, dass sich bei Personen beim Führerscheinentzug alle Fragen rund um die MPU drehen:

  • Worauf muss ich bei den Fragen des Psychologen achten?
  • Was passiert bei einer negativen MPU?
  • Wie kann ich mich am besten auf eine MPU vorbereiten?

Diese und weitere Fragen resultieren daraus, dass die MPU die meist größte Herausforderung ist, die Autofahrer vom Wiedererlangen der Fahrerlaubnis trennt; die „größte Herausforderung“ ist sie hauptsächlich wegen des psychologischen Gesprächs. Die medizinischen Anforderungen einer MPU erfüllen die meisten Autofahrer ohne Probleme. Doch das Gespräch mit den Psychologen – nicht umsonst spricht man vom sogenannten „Idiotentest“ – ist geschickt und trickreich konzipiert: Entweder die betroffenen Fahrer haben sich wirklich mit ihren Fehlern auseinandergesetzt und zeigen den Psychologen durch ihre Einsicht, dass eine erneute Straftat im Verkehr unwahrscheinlich ist, oder es wird eine gute Vorbereitung auf die MPU durchgeführt.

Eine professionelle Vorbereitung auf die MPU sowie die MPU selbst sind mit hohen Kosten verbunden. Dementsprechend steht und fällt für die meisten Fahrer mit der MPU der gesamte Antrag auf Wiedererteilung des Führerscheins. Fällt die MPU negativ aus, so fällt ein Haufen an Bürokratie mit Fallstricken an. Hier empfiehlt sich, schnell professionelle Hilfe zu holen; z. B. damit das negative Gutachten nicht in die Führerscheinakte gerät und dort 10 Jahre lang verbleibt. Nach der Auswertung des Negativ-Gutachtens kann ein neuer Antrag zur Wiedererteilung des Führerscheins gestellt werden.

Neben der MPU und einem eventuellen Nachweis der Abstinenz müssen bei der Antragstellung Dokumente ausgefüllt werden. In den seltensten Fällen fordert das Gericht die Durchführung einer neuen Fahrerlaubnisprüfung ein. Sind einer Person all die Formalien und Mühen zu viel, so kann sie die 10 Jahre Verjährungsfrist absitzen und den Führerschein nach diesem Zeitraum ohne MPU wiedererlangen.