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- Sonderveröffentlichung -

Waren Elektroautos bis vor kurzem noch als Nischenprodukt abgestempelt, erfreuen sie sich in Deutschland mittlerweile wachsender Beliebtheit. Knapp 400.000 Neuzulassungen von batterieelektrischen Fahrzeugen und Hybriden im Jahr 2020 katapultieren den deutschen Markt für Elektroautos auf Platz 3 weltweit. Die wesentlichen Bedenken - Ladeinfrastruktur und Reichweite - werden zunehmend durch technische Lösungen und gesetzliche Rahmenbedingungen entkräftet.

So kommt der im April 2021 vorgestellte Mercedes EQS auf bis zu 770 Kilometer nach WLTP und setzt damit Maßstäbe in der Ober- und Luxusklasse. Wohnungseigentümer und Mieter haben schon seit Dezember 2020 das Recht, eine Ladestation für E-Autos zu installieren, wenn Eigentümergemeinschaft bzw. Vermieter zustimmen.

Mit der zunehmenden Elektromobilität widmen sich auch die Autoversicherer verstärkt dieser Zielgruppe. Bei einigen Anbietern gibt es Rabatte für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen, andere schnüren auf Elektroautos zugeschnittene Leistungspakete. Worauf sollten Kunden in den einzelnen Zweigen der Kraftfahrtversicherung besonders achten?

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Die KH-Versicherung ist bei Elektrofahrzeugen ebenso eine Pflichtversicherung wie bei Verbrennern. Der Mindestdeckungsumfang ergibt sich für alle Antriebsarten identisch aus dem Pflichtversicherungsgesetz. Der Halter eines Kraftfahrzeugs haftet nicht nur für schuldhaft verursachte Schäden, zum Beispiel bei einem Unfall nach einem Fahrfehler, sondern auch ohne Verschulden aus der Betriebsgefahr des Fahrzeugs.

Gerät also ein E-Auto während des Ladevorgangs aufgrund eines Defekts der Wallbox oder der Ladevorrichtung im Fahrzeug in Brand, muss die KH-Versicherung für den daraus entstehenden Schaden Dritter zahlen. Zwar geht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) aufgrund der Schadenerfahrungen seiner Mitgliedsunternehmen nicht von einem erhöhten Risiko aus. Das kann sich aber ändern, wenn die Zahl der Elektroautos steigt, die Akkus altern und durch Erschütterungen im Fahrbetrieb in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.

Brennt ein Elektrofahrzeug in einer Tiefgarage in Brand und greift das Feuer auf benachbarte Autos über, egal ob mit Elektro- oder Verbrennungsmotor, entstehen hohe Brandlasten, die auch durch eine Sprinkleranlage nicht mehr beherrschbar sind.

Gebäude können in ihrer Statik beeinträchtig werden, dann gehen die Schäden in die Millionen. Wichtig ist deshalb eine ausreichend hohe Deckungssumme, zum Beispiel 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die im Pflichtversicherungsgesetz vorgeschriebenen Mindestsummen sind keinesfalls ausreichend.

Voll- und Teilkaskoversicherung

Während die Angebote zur KH-Versicherung bei den verschiedenen Versicherern sehr ähnlich sind, gibt es in der Fahrzeugversicherung (Kaskoversicherung) erhebliche Unterschiede. Üblicherweise sind in der Fahrzeugversicherung nur benannte Gefahren wie Brand, Diebstahl, Naturgefahren und in der Vollkasko auch Unfall und Vandalismus versichert. Bessere Tarife - wie bei der AdmiralDirekt - enthalten aber eine Allgefahrenversicherung für den Akku.

Das umfassende Paket für neue Elektroautos bietet außerdem bis zu 24 Monate einen Ersatz zum Neuwert ohne Abzug für einen Verschleiß des Akkus. Ein weiterer interessanter Punkt für alle Eigentümer eines E-Autos oder Plug-in-Hybriden ist die Mitversicherung loser Kabel gegen Diebstahl. Gebäudeeigentümer mit eigener Wallbox haben zudem die Möglichkeit, Schäden an der Ladevorrichtung über die Autoversicherung abzudecken. In einer Wohngebäudeversicherung sind üblicherweise nur Folgeschäden enthalten, wenn es durch den Defekt zu einem Brand kommt.

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