11.08.2017 - 04:01 Seit Anfang 2017 müssen Emobilisten, die ihr Elektroauto auf der Arbeit kostenlos laden können, dies nicht mehr als geldwerten Vorteil versteuern. Allerdings: Wer mit seinem Elektrofahrrad zur Arbeit radelt, wird steuerlich schlechter gestellt als Elektroauto-Fahrer, wie die WirtschaftsWoche berichtet.