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Der Umweltbonus wurde bisher am häufigsten für den Renault Zoe beantragt.
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Der Umweltbonus wurde bisher am häufigsten für den Renault Zoe beantragt.

Der Bund hat laut Jahresrückblick des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in diesem Jahr rund 3,2 Milliarden Euro Subventionen für E-Autos ausgeschüttet – so viel wie noch nie.

Die 3,2 Milliarden Euro nach vorläufigen Zahlen gingen an die Käufer von rund 640.000 E-Fahrzeugen. 2021 waren es rund 3,1 Milliarden Euro Förderung für 625.260 geförderte Fahrzeuge. Insgesamt wurden seit Start des Programms im Jahr 2016 dem BAFA-Zwischenbericht zum Stand 1. Dezember zufolge 1.636.635 Fahrzeuge mit dem Umweltbonus mit insgesamt mehr als 7,1 Mrd. Euro gefördert. Davon waren 926.906 reine Elektroautos, 709.373 Plug-In Hybride und 356 Brennstoffzellenfahrzeuge.

2023 neue Förderbedingungen für E-Autos

Im kommenden Jahr dürften die Zahlen deutlich niedriger ausfallen: Ab dem 1. Januar 2023 sinkt die Höhe der Elektroauto-Kaufprämie und Plug-In-Hybride werden gar nicht mehr gefördert. Der Bundesanteil am Umweltbonus beträgt künftig nur noch 4.500 Euro für reine Batterieelektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis des Basismodells unter 40.000 Euro. Hinzu kommt der Herstelleranteil von 2.250 Euro. Entsprechende E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis über 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro bekommen ab Januar eine BAFA-Förderung in Höhe von 3.000 Euro plus Herstelleranteil von 1.500 Euro – und dies alles nur, solange es Mittel gibt.

Eine weitere Änderung in den Förderbedingungen ab Jahresbeginn 2023 ist die Anhebung der Mindesthaltedauer bei Kauf und Leasing auf 12 Monate. Es entfällt künftig die bisherige Einschränkung, dass junge E-Gebrauchtfahrzeuge nur bei Anmeldung auf den Zweithalter gefördert werden können.

Trotz langer Lieferzeiten bleibt auch 2023 das Datum des Förderantrags ausschlaggebend und nicht das Bestelldatum: Das Elektroauto muss weiterhin bereits zugelassen sein, damit der Käufer einen Förderantrag stellen kann.

Ab 1. September 2023 Förderung nur noch für Privatpersonen

Eine weitere einschneidende Veränderung der Förderung startet ab dem 1. September 2023: Dann können nur noch Privatpersonen Förderanträge für die Elektroauto-Prämie stellen.

Ab dem 01. Januar 2024 sind zudem nur noch Fahrzeuge förderfähig, deren gemeldeter Basislistenpreis maximal 45.000 Euro beträgt und der Umweltbonus sinkt noch einmal kräftig auf 3.000 Euro Bundesanteil.

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