Die Bundesregierung will den Absatz von Elektroautos mit Steuererleichterungen in Milliardenhöhe ankurbeln. Dazu hat das Kabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen. Geplant sind die Verlängerung des Steuerprivilegs für Elektroautos als Dienstwagen, Sonderabschreibungen für elektrische Lieferwagen und eine steuerliche Verbesserung von Job-Tickets. Das Gesetz soll bis zum Jahresende beschlossen werden.
Steuerbonus für Dienstwagen bis 2030 verlängert
Seit Anfang 2019 gibt es für Arbeitnehmer, die ihr E-Auto als Firmenwagen privat nutzen, eine Sonderregelung. Statt monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil zu versteuern, gilt für Elektro- und Hybridfahrzeuge ein halbierter Satz von 0,5 Prozent. Diese Steuerbonus läuft nach aktuellem Stand Ende 2021 aus, soll nun aber bis zum Jahr 2030 verlängert werden.
Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, die Förderung der Dienstwagen sei "echte Industriepolitik" zugunsten des Klimas. "Wir tun dies auch, damit schneller mehr Elektrofahrzeuge auf den Gebrauchtwagenmarkt kommen." Die Idee dahinter: Dienstwagen werden überwiegend geleast und kommen nach zwei bis drei Jahren als Gebrauchtwagen auf den Markt. Die Förderung der Dienstwagen soll so das Angebot an erschwinglichen Elektroautos für Privatkunden erhöhen.
Der Verband der Automobilindustrie VDA begrüßte die Verlängerung der steuerlichen Förderung von Elektroautos: "Gerade weil unsere Unternehmen in den nächsten Jahren viele neue E-Modelle auf den Markt bringen, wird die Verlängerung der geltenden Sonderregelung eine positive Wirkung auf die Nachfrage nach E-Autos entfalten."
Sonderabschreibung für elektrische Lieferwagen
Für die Anschaffung neuer, vollelektrischer Lieferfahrzeuge soll es ab 2020 bis 2030 eine Sonderabschreibung geben. Diese soll einmalig 50 Prozent der Anschaffungskosten betragen und damit die reguläre Abschreibungsmöglichkeit ergänzen. Die Sonderabschreibung soll nur für gewerblich genutzte Elektrolieferfahrzeuge gelten und beschränkt sich auf kleine und mittelgroße Nutz- oder Lieferfahrzeuge.
Steuervorteil für Diensträder und Job-Tickets
Verlängert werden sollen auch die Steuervorteile von Diensträdern. Die kostenfreie Überlassung eines Dienstfahrrades auch für private Zwecke ist für den Beschäftigten seit 2019 steuerfrei. Dies ist bisher bis Ende 2021 befristet und soll bis Ende 2030 verlängert werden.
Damit Arbeitnehmer verstärkt öffentliche Verkehrsmittel wie Busse und Bahnen nutzen, plant Scholz zudem steuerliche Verbesserungen beim Job-Ticket. Geplant ist eine neue Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale. Durch die neue Möglichkeit soll dem Arbeitgeber die Möglichkeit gegeben werden, die Akzeptanz von Job-Tickets zu erhöhen.