Seit dem 15. Juni ist die neue Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge in Kraft und seitdem starten die ersten Anbieter von E-Tretrollern in den Sharingbetrieb. Wo man demnächst per E-Tretroller am Verkehr teilnehmen kann, hat der Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge recherchiert und in einer Übersichtsgrafik dargestellt.
Wie die Städte mit dem neuen Mobilitätsangebot umgehen, ist unterschiedlich. Berlin zum Beispiel macht keine Vorgaben zur Gebiets- und Flottengröße, während andere Städte die Flotte pro Anbieter vorerst auf ein paar hundert Fahrzeuge begrenzen. Auch die Anzahl der Anbieter pro Stadt variiert: In kleineren Städten stehen häufig ein bis zwei Anbieter zur Verfügung, in größeren kann zwischen bis zu acht gewählt werden.
Ein limitierender Faktor für den Start der Sharingdienste ist mitunter noch die Allgemeine Betriebserlaubnis für die verwendeten Roller durch das Kraftfahrt-Bundesamt, deren Erteilung laut offizieller Aussage ein bis zwei Wochen in Anspruch nehmen kann.
E-Tretroller für privaten Gebrauch warten noch auf Straßenzulassung
Einen breiten Mix aus legalen E-Tretroller-Modellen für den Privatgebrauch wird man erst mal nicht auf deutschen Straßen sehen. Hier wird es nach Auskunft einiger Händler noch etwas länger dauern, bis Geräte mit Betriebserlaubnis im Handel zu kaufen sind.
„Der Handel verkauft schon seit längerem E-Tretroller. Die meisten dieser Produkte besitzen allerdings keine Betriebserlaubnis und dürfen somit trotz Verordnung nicht legal auf deutschen Straßen gefahren werden. Hier muss der Verbraucher besser aufgeklärt werden“, fordert Lars Zemke vom Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge. „Wir empfehlen den Verbrauchern aktuell noch ein wenig zu warten, bis weitere Roller die Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt erhalten haben.”